Satzung
Satzung der Königlich privilegierten Feuerschützengesellschaft Prien vom 04.02.2011 mit Fassung vom 30.07.2020
Beitrags- und Gebührenordnung
Beitrags- und Gebührenordnung gültig ab 01. Januar 2024
Aufgrund des Beschlusses der Generalversammlung vom 15. April 2024 gelten für die FSG Prien rückwirkend zum 01. Januar 2024 folgende Beiträge und Gebühren: (Beiträge von Gau, BSSB und BVBA können sich nach deren Beschlüssen ändern)
Datenschutz
Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung und Weitergabe personenbezogener Daten
Jugendschutz
Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten
Waffenrecht
Informationen des BSSB zum Waffenrecht.
Antragsformulare (vom BSSB), erweitertes Führungszeugnis, ggf. Sachkundenachweis und Waffenschranknachweis können beim 1. Schützenmeister eingereicht werden. Nach Prüfung verschickt der Verein den Antrag an den BSSB zur verbandsseitigen Prüfung. Nach Rückerhalt der Unterlagen kann der Schütze dann beim LRA vorstellig werden.