Satzung

Satzung der Königlich privilegierten Feuerschützengesellschaft Prien vom 04.02.2011 mit Fassung vom 30.07.2020

 

Beitrags- und Gebührenordnung

Beitrags- und Gebührenordnung gültig ab 01. Januar 2016
Aufgrund des Beschlusses der Generalversammlung vom 06. Februar 2016 gelten für die FSG Prien rückwirkend zum 01. Januar 2016 folgende Beiträge und Gebühren: (Beiträge von Gau, BSSB und BVBA können sich nach deren Beschlüssen ändern)

 

Datenschutz

Einwilligungserklärung zur Veröffentlichung und Weitergabe personenbezogener Daten

 

Jugendschutz

Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten

 

Waffenrecht

Informationen des BSSB zum Waffenrecht.
Antragsformulare (vom BSSB), erweitertes Führungszeugnis, ggf. Sachkundenachweis und Waffenschranknachweis können beim 1. Schützenmeister eingereicht werden. Nach Prüfung verschickt der Verein den Antrag an den BSSB zur verbandsseitigen Prüfung. Nach Rückerhalt der Unterlagen kann der Schütze dann beim LRA vorstellig werden.